Waldbesitzer
Die Ansprechpartner des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Töging beraten die Waldbesitzer fachlich und zu finanziellen Förderungen. In unserem Amtsbereich bewirtschaften zirka. 11.700 Waldbesitzer mehr als drei Viertel der Waldfläche.
Meldungen
Ab Juli 2025
Waldbauliche Fördermaßnahmen digital beantragen
© Gero Brehm
Die Antragstellung von waldbaulichen Fördermaßnahmen nach der WALDFÖPR 2025 ist ab Juli 2025 ausschließlich digital über das Waldförderportal (WFP) in iBALIS möglich. Um sich in iBALIS anmelden zu können, ist eine Zugangsnummer (= gültige Betriebsnummer) und ein dazugehöriges Passwort (= PIN) notwendig. Detaillierte Informationen zur Antragsstellung finden Sie im Waldbesitzer-Portal.
Finanzielle Förderung der Bewirtschaftung des Waldes - Waldbesitzer-Portal
Grundkenntnisse in 100 Minuten
Online-Seminar für „neue“ Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer
© Bayerische Waldbauernschule
Die Waldbauernschule Kelheim bietet in Zusammenarbeit mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) regelmäßig ein Online-Seminar für „neue“ Waldbesitzende an. Dort werden erste Grundkenntnisse zum Waldeigentum (Rechte/Pflichten/Möglichkeiten) vermittelt und Fragen von Teilnehmenden beantwortet. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Voranmeldung ist notwendig.
Termine und Kursbuchung auf der Website der Waldbauernschule unter wbs-shop/Waldfachkurse/Waldbaukurse
Der Arbeitskreis „Frauen im Wald“ lädt alle Waldbesitzerinnen ein zu einer Führung bei der Firma Geyer Holz in Stein. Mehr
Der beste Freund des Waldes ist sein Besitzer oder seine Besitzerin. Mit Unterstützung der Försterinnen und Förster vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Töging können gesunde, vielfältige und stabile Wälder entwickelt werden. Mehr
In den Veranstaltungen können Waldbesitzer ihr Wissen rund um die Bewirtschaftung ihrer Wälder vertiefen. Die Fortbildung setzt sich aus Unterricht am Abend sowie Exkursionen und praktischen Übungen, teilweise am Wochenende, zusammen. Mehr
Schwerpunkte
Rechtliche Grundlagen
Aufforstung - Beantragung einer Erlaubnis
Sie möchten ein bisher nicht forstlich genutztes Grundstück aufforsten? Nach Art. 16 Abs. 1 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) ist die Aufforstung nicht forstlich genutzter Grundstücke durch Pflanzung oder Saat von Waldbäumen erlaubnispflichtig. Genaue Informationen zum Verfahren und zur Antragsstellung finden Sie im Waldbesitzer-Portal.
Aufforstung - Waldbesitzer-Portal
Woran erkennen Sie frischen Käferbefall? Wann muss aufgearbeitet werden? Diese und viele weitere Fragen beantwortet diese Seite nicht nur anhand von Texten und Bildern, sondern auch mit Videos. Darüber hinaus sind für Sie die wichtigsten Fakten zur Förderung im Rahmen der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung zusammengefasst Mehr
© Jan Böhm
Unsere Wälder stehen durch den Klimawandel vor großen Herausforderungen. Wir wollen sie fit machen für die Zukunft! Beispiele für erfolgreichen Waldumbau gibt es hier. Mehr
Seit September 2021 arbeitet Severin Haggenmüller nun am Bereich Forsten als Projektmanager für das Projekt "Initiative Zukunftswald Bayern" des AELF Töging. Im Rahmen dieser Initiative werden die Wälder fit für die Zukunft gemacht. Mehr
Die Beschilderung für die Rettungskette Forst wurde 2017 im Landkreis Altötting abgeschlossen. Die Rettungskette Forst bedeutet Hilfe bei Unfällen im Wald. Waldbesitzer können für den Ernstfall Maßnahmen ergreifen, um eine schnellere Rettung möglich zu machen. Mehr
Natura 2000 ist ein europäisches Biotopverbund-Netz, das sich sich aus den Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und den Vogelschutz-Gebieten zusammensetzt. Bestimmte Lebensraumtypen und Arten in diesen Gebieten sollen in einem günstigen Zustand erhalten oder dieser wenn nötig wiederhergestellt werden. Mehr
Mehr als 90 Prozent des Privatwaldes im Dienstgebiet ist Kleinprivatwald. Rund 70% der Privatwaldfläche ist sogar kleiner als 5 ha. Dadurch haben private Waldbesitzer oft Strukturnachteile. Die Forstlichen Zusammenschlüsse (Waldbesitzervereinigungen, WBV) sind die Selbsthilfeeinrichtungen der Waldbesitzer. Mehr